Ablauf & Kosten

Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie ein kostenloses Vorgespräch, damit wir uns besser kennenlernen können.

Natürlich können Sie mich für die Vereinbarung eines persönlichen Kennenlern-Termins auch gerne per Email oder Telefon kontaktieren!

Kosten

  • Telefonisches Vorgespräch (20 min): kostenfrei
  • Einzelsitzung Therapie (50 Minuten): ca. 80 EUR (brutto)    
  • Systemisches Coaching: 80 EUR (50 Minuten), oft bewähren sich doppelstündige Termine mit 100 Minuten Dauer für 160 EUR

Da ich nicht (bzw. nur in ganz seltenen Ausnahmefällen) mit gesetzlichen Krankenkassen abrechne, werden die Stunden üblicherweise direkt im Anschluss bar bezahlt. Ich stelle selbstverständlich darüber eine Quittung und/ oder eine Rechnung aus. Auf Wunsch können Sie mir das Honorar auch überweisen oder Paypal nutzen.
Ich bitte allerdings darum, die 1. Therapiestunde bar zu bezahlen.

Nach Absprache biete ich auch Therapiestunden am Abend oder am Wochenende an!

Aktuell gibt es keine langen Wartezeiten bei mir!

Ausfallhonorar

Falls Sie einen vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, bis spätestens 48 Stunden vorher per email oder telefonisch abzusagen, dann entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Bei Absagen 24 Stunden vorher berechne ich den halben Stundensatz. Bei Absagen am selben Tag oder fehlender Absage bitte ich um Verständnis, dass ich den vollen Stundensatz in Rechnung stelle.

Soziales Honorar für Geringverdiener

In einem zeitlich begrenzten Rahmen biete ich Sprechzeiten und Therapie für Auszubildende, Studenten, Geringverdiener, Bezieher von ALG2 oder andere Personen mit niedrigem Einkommen an. Die Stundensätze bemessen sich an der individuellen Lebenssituation. Bitte zögern Sie nicht, mich darauf anzusprechen. Ihre Anfrage bleibt vertraulich.

Abrechnung mit privaten Krankenkassen/ Zusatzversicherungen

Bei Therapien kann mein Honorar je nach Vertrag mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung vollständig oder anteilig von Ihrem Leistungsträger übernommen werden. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse.

Meine Leistung rechne ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen.

Vorteile als Selbstzahler bei der Therapie

Die Therapie kann in der Regel ohne lange Wartezeit beginnen, anders als es häufig bei kassenärztlichen Therapeuten der Fall ist.

Bei Terminvergabe, der Sitzungsfrequenz und -dauer sowie der inhaltlichen Ausgestaltung Ihrer Therapie (Gesprächs- oder Körpertherapie, Coaching oder Achtsamkeit) können wir im Vergleich zum kassenärztlichen Bereich sehr flexibel und bedarfsgerecht auf Ihre Bedürfnisse eingehen.

Es wird keine Diagnose an Ihre Krankenkasse übermittelt, was hinderlich sein kann, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Verbeamtung anstreben.

Steuerliche Aspekte

Falls das Coaching oder die Beratung durch berufliche Verhältnisse begründet werden kann und damit zur Förderung des Berufs beiträgt, können Sie mein Honorar bei Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Bei der Therapie können Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten) geltend machen. Sprechen Sie Ihren Steuerberater diesbezüglich an, er wird sich weitergehend beraten können.